Potsdam: Haushaltssperre für das vierte Quartal 2026 verhängt

Landtag Brandenburg im wiederaufgebauten Stadtschloss, davor Straßenverkehr
Landtag Brandenburg (Symbolbild) · Foto: geradepassiert-potsdam.de

Die Landeshauptstadt Potsdam verhängt ab sofort eine Haushaltssperre für das vierte Quartal des Jahres 2026. Die Maßnahme erfolgt auf Grundlage von § 73 Abs. 1 der Brandenburgischen Kommunalverfassung (BbgKVerf) durch den zuständigen Bürgermeister und Kämmerer Burkhard Exner und gilt für das laufende Haushaltsjahr 2026. Hintergrund ist die sich deutlich verschärfende Finanz- und Haushaltslage der Stadt. Ziel ist es, die städtische Liquidität und den Haushalt (Ergebnis- und Finanzhaushalt) zu stabilisieren und die finanzielle Handlungsfähigkeit Potsdams auch für die kommenden Jahre zu sichern.

Gründe für die Haushaltssperre

Als wesentliche Gründe nennt die Stadt absehbare negative finanzielle Indikatoren. Dazu gehören ein Jahresfehlbetrag von 45,55 Millionen Euro im Ergebnishaushalt für das Jahr 2024 und eine anhaltend hohe Dynamik bei den gesetzlich vorgegebenen Transferaufwendungen, etwa bei Hilfen zur Erziehung und Hilfe zur Pflege. Hinzu kommen angekündigte Schlüsselzuweisungen des Landes für 2027, die für Potsdam deutlich unter dem Niveau von 2025 liegen.

Zudem zeigt der aktuelle Stand der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2027/2028, dass der angestrebte Haushaltsausgleich im Jahr 2028 kaum noch realisierbar ist und nur mit erheblichen Konsolidierungsanstrengungen zu schaffen sein wird. Ohne Gegensteuerung droht ein Minusstand in der städtischen Liquidität.

Fünf Prozent der Sach- und Dienstleistungen gesperrt

Die Sperre umfasst fünf Prozent aller zahlungswirksamen Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13 des Ergebnishaushaltes) sowie der sonstigen ordentlichen Aufwendungen (Zeile 16 des Ergebnishaushaltes). Sie wirkt ergänzend zur bereits bestehenden Bewirtschaftungssperre nach § 9 der Haushaltssatzung 2026.

Nicht betroffen sind die Transferaufwendungen (2026: 502 Millionen Euro, Zeile 15 des Ergebnishaushaltes). Sie betreffen soziale Leistungen und Zuschüsse, unter anderem Wohngeld, Hilfen zur Erziehung und Grundsicherung im Alter.

Das Eingehen neuer rechtlicher Verpflichtungen ist ab sofort grundsätzlich unzulässig, soweit damit die Sperre durchbrochen wird. Ausgenommen sind gesetzliche Zahlungspflichten, bereits vor dem 1. Oktober 2026 eingegangene vertragliche Verpflichtungen oder Bescheide sowie Aufwendungen und Auszahlungen an den Eigenbetrieb Kommunaler Immobilien Service (KIS) für Mieten, Betriebskosten und Zuschüsse.

Ausnahmen für unaufschiebbare oder rechtlich zwingende neue Maßnahmen sind an strenge Kriterien gebunden und bedürfen einer Einzelfallprüfung sowie der Genehmigung durch den Kämmerer. Eine Aufhebung der Sperre ist an eine relevante Verbesserung der Haushalts- und Finanzlage geknüpft.

Exner: „Bitteres, aber unumgängliches Signal“

Burkhard Exner erklärt: „Die Haushaltssperre ist ein bitteres, aber unumgängliches Signal. Die finanziellen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen zwingen uns zu diesem drastischen, aber unvermeidbaren Schritt der Gegensteuerung.“ Von allen Bereichen der Verwaltung verlange dies die strengste Haushaltsdisziplin.

Potsdam stehe damit nicht allein: Zahlreiche Kommunen in Brandenburg und bundesweit hätten in den vergangenen Monaten bereits ähnliche Maßnahmen ergreifen müssen. Exner appelliert erneut an Bund und Land: „Wir brauchen dringend eine Reform der föderalen Finanzstruktur und finanzielle Soforthilfen für die Städte, Gemeinden und Landkreise. Wer bestellt, muss auch bezahlen.“

Um die Handlungsfähigkeit der Verwaltung und die wichtigsten Angebote für die Bürgerinnen und Bürger zu sichern, setzt Potsdam nach eigenen Angaben auf kreative, kosteneffiziente Lösungen, die Priorisierung absolut notwendiger Kernprojekte und eine strikte Ausgabendisziplin. Ziel sei es, den kommenden Doppelhaushalt aus eigener Kraft zu stabilisieren.

Quelle: Stadt Potsdam