Potsdam: Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung bei häuslicher Gewalt gestartet

Briefkasten des Verfassungsgerichts des Landes Brandenburg
Verfassungsgericht des Landes Brandenburg (Symbolbild) · Foto: geradepassiert-potsdam.de

Mit einer Auftaktveranstaltung im Bürgerhaus am Schlaatz in Potsdam ist ein bundesweites Modellprojekt zur psychosozialen Prozessbegleitung in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren gestartet. Ziel ist es, Betroffene frühzeitig zu unterstützen und ihnen den Zugang zu gerichtlichen Schutzmaßnahmen zu erleichtern. Brandenburg ist eines von vier teilnehmenden Bundesländern.

Brandenburgs Justizminister Dr. Benjamin Grimm sagte: „Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. Wer Gewalt erlebt und Hilfe sucht, braucht nicht nur rechtlichen Schutz, sondern auch Menschen, die begleiten und Sicherheit geben. Gerade der Gang zum Familiengericht ist für Betroffene häufig mit Ängsten und Unsicherheiten verbunden. Mit dem Modellprojekt wollen wir erreichen, dass Betroffene ihre Rechte besser wahrnehmen können. Aus dem Recht auf Schutz muss auch die tatsächliche Möglichkeit werden, Schutz zu finden.“

Zahlen zu häuslicher Gewalt in Brandenburg

Im Jahr 2024 registrierte die Polizei in Brandenburg 6.790 Fälle häuslicher Gewalt. Das ist ein Anstieg um 7,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Insgesamt wurden 7.126 Opfer erfasst, rund 69 Prozent davon waren Frauen. Hinzu kommt eine erhebliche Dunkelziffer.

Was die Prozessbegleitung leistet

Die psychosoziale Prozessbegleitung ist im Strafverfahren bereits etabliert. Speziell ausgebildete Fachkräfte helfen Betroffenen, gerichtliche Abläufe zu verstehen, Ängste abzubauen und die Belastungen eines Verfahrens zu bewältigen. Sie ersetzen weder anwaltliche Vertretung noch therapeutische Behandlung. Das Modellprojekt erprobt nun den Einsatz dieser Unterstützung auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren.

Beteiligte Gerichte und Projektländer

In Brandenburg beteiligen sich die Amtsgerichte Brandenburg an der Havel, Bernau bei Berlin und Neuruppin. Die Umsetzung vor Ort koordiniert der Verein Opferhilfe Land Brandenburg e. V. mit den Mitarbeiterinnen Regina Röder und Britta Höfte.

Weitere Projektländer sind Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein. Die bundesweite Umsetzung erfolgt durch den Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt (bff). Die wissenschaftliche Begleitung übernimmt SOCLES International Centre for Socio-Legal Studies.

Für das Modellprojekt stehen bis Ende 2027 drei Millionen Euro aus Bundesmitteln bereit. Weitere zwei Millionen Euro sind für eine bundesweite Aufklärungskampagne vorgesehen. Die Ergebnisse sollen zeigen, ob die psychosoziale Prozessbegleitung künftig dauerhaft auch in familiengerichtlichen Gewaltschutzverfahren etabliert werden kann.