Potsdam: Klinikum Ernst von Bergmann prüft weitere Sparmaßnahmen für 2027

Leerer Biergarten mit Holztischen und geschlossenen gelben Sonnenschirmen
Biergarten (Symbolbild) · Foto: geradepassiert-potsdam.de

Das Klinikum Ernst von Bergmann nimmt die finanziellen Wirkungen des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes nach eigenen Angaben sehr ernst. In der Sondersitzung des Aufsichtsrats am 9. Oktober 2026 stellte die Geschäftsführung weitere mögliche Sofortmaßnahmen und Szenarien vor, um den absehbaren wirtschaftlichen Risiken für das Jahr 2027 frühzeitig entgegenzuwirken. Diese ergeben sich nach Einschätzung der Geschäftsführung insbesondere aus den Auswirkungen der Krankenhausreform und des GKV-Stabilisierungsgesetzes.

Da in den vergangenen Monaten und Jahren bereits zahlreiche kurzfristig wirksame Maßnahmen mit hohem Einsparpotenzial umgesetzt wurden, werden nun weitere Möglichkeiten zur Entlastung geprüft. Gegenstand der Beratungen waren unter anderem die Dienstwagenregelung und Einsparmöglichkeiten beim medizinischen Sachbedarf.

Die Geschäftsführung kündigte an, kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zur Senkung der Personalkosten gemeinsam mit dem Betriebsrat zu beraten und umzusetzen. Ihr sei bewusst, dass personelle Maßnahmen für die betroffenen Mitarbeitenden mit erheblichen Belastungen verbunden sein können. Die weiteren Schritte sollen entsprechend verantwortungsvoll vorbereitet und begleitet werden.

Parallel hat die interprofessionelle Taskforce zur wirtschaftlichen Sanierung in dieser Woche ihre Arbeit aufgenommen. Sie befasst sich mit der Planung und Umsetzung weiterer kurz- und langfristiger Maßnahmen in vier Handlungsfeldern: Personalkosten, Prozessoptimierung, Abrechnung und Kostenreduktion mit Blick auf die klinische Versorgung. Erste Ergebnisse werden zeitnah erwartet.

Die Geschäftsführung wird zudem gemeinsam mit der Aufsichtsratsvorsitzenden und der Gesellschafterin über zusätzliche Unterstützungsmöglichkeiten für das Klinikum beraten. Dabei geht es auch um ein flankierendes Unterstützungspaket, das die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen ermöglichen soll.

Quelle: Klinikum Ernst von Bergmann