Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 15. Oktober 2026 beschlossen, die untere Altersgrenze für die Teilnahme am organisierten Mammographie-Screening von bislang 50 auf 45 Jahre abzusenken. Künftig können damit auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren das qualitätsgesicherte Früherkennungsprogramm als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung in Anspruch nehmen. Das Brustkrebszentrum Potsdam begrüßt die Erweiterung als wichtigen Schritt, um jüngeren Frauen einen Zugang zur strukturierten Brustkrebsfrüherkennung zu ermöglichen.
„Die frühzeitige Erkennung von Brustkrebs ist entscheidend für die weiteren Behandlungsmöglichkeiten und die Prognose der betroffenen Frauen. Deshalb begrüßen wir es sehr, dass künftig auch Frauen zwischen 45 und 49 Jahren in das organisierte Mammographie-Screening einbezogen werden“, erklärt Prof. Dr. med. Dorothea Fischer, Leiterin des Brustkrebszentrums und Chefärztin der Klinik für Gynäkologie und Geburtshilfe am Klinikum Ernst von Bergmann in Potsdam.
Mehr Möglichkeiten zur Früherkennung
Brustkrebs ist die häufigste Krebserkrankung der Frau, jede achte erkrankt im Laufe ihres Lebens daran. Wird eine Erkrankung im frühen Stadium entdeckt, bestehen häufig sehr gute Heilungschancen. Eine frühzeitige Diagnose kann zudem dazu beitragen, dass weniger umfangreiche Therapien notwendig sind.
Das Mammographie-Screening ist ein organisiertes, qualitätsgesichertes Programm, das sich gezielt an Frauen ohne erkennbare Symptome richtet. Nach Angaben des G-BA werden durch die Absenkung rund 2,5 Millionen weitere Frauen in Deutschland anspruchsberechtigt.
Wichtig bleibt laut Mitteilung, dass ein neu aufgetretener Knoten, eine Einziehung der Haut oder andere auffällige Veränderungen der Brust unabhängig vom Alter zeitnah ärztlich untersucht werden sollten. Darauf sollten Frauen und auch Männer regelmäßig hingewiesen werden.
Umsetzung ab 2027 vorgesehen
Der Beschluss des G-BA muss zunächst die rechtliche Prüfung durch das Bundesgesundheitsministerium durchlaufen. Sofern keine rechtlichen Einwände erhoben werden, tritt die Neuregelung zum 1. August 2027 in Kraft. Frauen zwischen 45 und 49 Jahren sollen sich voraussichtlich ab diesem Zeitpunkt selbstständig über die zuständigen Zentralen Stellen für einen Untersuchungstermin anmelden können. Persönliche Einladungen sind nach derzeitigem Planungsstand ab Januar 2028 vorgesehen.
Informationen zum Mammographie-Screening-Programm der Screening-Einheit Brandenburg-West gibt es auf der Internetseite der Screening-Einheit Brandenburg-West.
Zum Brustkrebszentrum
Das Brustkrebszentrum am Klinikum Ernst von Bergmann ist auf die Diagnostik, Behandlung und Betreuung von Patientinnen und Patienten mit Brustkrebs spezialisiert. Ein interdisziplinäres Team arbeitet zusammen, um eine individuell abgestimmte und leitliniengerechte Versorgung sicherzustellen. Seit 2009 ist das Brustkrebszentrum durch die Deutsche Krebsgesellschaft (DKG) zertifiziert.
Quelle: Klinikum Ernst von Bergmann







