Studierende mit abgeschlossener FaMI-Ausbildung können sich ab sofort außerhochschulische Leistungen vereinfacht auf ihr Bachelorstudium anrechnen lassen. Möglich macht das ein im September 2026 gefasster Beschluss des PAU. Er sieht vor, dass qualifizierte FaMIs bis zu 60 bzw. 66 ECTS-Leistungspunkte (Credits) pauschal angerechnet bekommen. Die Punkte verteilen sich auf regulär 7 Semester.
Das neue Anrechnungsmodell gilt für Studierende der Bachelorstudiengänge Archiv und Bibliothekswissenschaft. Voraussetzung ist eine abgeschlossene FaMI-Ausbildung in der Fachrichtung Archiv oder Bibliothek.
Zielgruppe und Voraussetzungen
Das Angebot richtet sich an FaMIs der Fachrichtungen Archiv und Bibliothek, die eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufserfahrung haben und sich mit einem Bachelorabschluss weiterqualifizieren möchten. Ebenso profitieren Studierende mit FaMI-Ausbildung, die eine fachlich relevante Teilzeitbeschäftigung während des Studiums nachweisen. Dafür sind mindestens 600 Stunden erforderlich.
Die pauschale Anrechnung erfolgt, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind: eine abgeschlossene FaMI-Ausbildung in der Fachrichtung Archiv oder Bibliothek sowie mindestens zwei Jahre Berufstätigkeit mit archivischer bzw. bibliotheksrelevanter Tätigkeit. Alternativ genügt eine fachlich relevante Teilzeitbeschäftigung während des Studiums von mindestens 600 Stunden.
Anrechnung ohne Einzelfallprüfung
Wer diese Kriterien erfüllt, dem werden bestimmte Module des Studiums pauschal angerechnet, also ohne individuelle Einzelfallprüfung. Welche Module das sind und welche Bedingungen im Detail gelten, ist in einer PDF-Übersicht zum FaMI-Track zusammengestellt.
Die Anrechnung erfolgt über die jeweilige Studiengangleitung.
Quelle: FH Potsdam News







