Die Landeshauptstadt Potsdam setzt ab dem 1. Oktober 2026 auf mehr Digitalisierung und Serviceorientierung im Bereich der Sozialleistungen. Bürgerinnen und Bürger können Erstanträge für die Leistungen Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) über die Sozialplattform unter sozialplattform.de einreichen.
Anträge rund um die Uhr stellen
Neben der Möglichkeit, Anträge per Post an die Landeshauptstadt Potsdam zu richten, können diese nun rund um die Uhr von zu Hause oder unterwegs gestellt werden. Die Sozialplattform bietet klare Anleitungen sowie die Möglichkeit, Dokumente direkt digital hochzuladen. Das Angebot ist mehrsprachig und in „leichter Sprache“ aufrufbar.
Die Sozialbeigeordnete Brigitte Meier erklärt: „Mit der Einführung der Sozialplattform für Erstanträge setzen wir ein wichtiges Zeichen für moderne Verwaltung.“ Weiter sagt sie: „Unser Ziel ist es, den Bürgerinnen und Bürgern einen schnellen und sicheren Zugang zu Sozialleistungen zu ermöglichen – ohne lange Wartezeiten und mit einer klaren Struktur und Servicequalität.“
Welche Leistungen digital beantragt werden können
Über die Sozialplattform können Erstanträge für folgende Leistungen gestellt werden: Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt sowie Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Das Angebot auf der Sozialplattform wird für die Potsdamer Bürgerinnen und Bürger schrittweise ausgebaut und um weitere digitale Leistungen erweitert.
Datenschutz und persönliche Beratung
Die Sozialplattform ist durch Verschlüsselungstechnologien abgesichert. Persönliche Daten werden verschlüsselt übertragen und nur für den jeweiligen Antragsprozess genutzt. Ein Zwei-Faktor-Authentifizierungsverfahren schützt vor unbefugtem Zugriff.
Die persönliche Beratung im Sozialamt vor Ort wird weiterhin angeboten. Wer Unterstützung bei der Antragstellung benötigt, kann sich zu den Servicezeiten an die Arbeitsgruppe Frontoffice und sonstige allgemeine Verwaltungsangelegenheiten wenden: dienstags von 9:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr, donnerstags von 09:00 bis 12:00 Uhr sowie von 13:00 bis 18:00 Uhr. Die genauen Kontaktinformationen zu der jeweiligen Sozialleistung gibt es unter der Behördentelefonnummer 115 und online im „virtuellen Rathaus“ unter vv.potsdam.de.
Noch ohne die Möglichkeit der digitalen Antragstellung wurden in 2025 insgesamt 293 und in 2026 bis Ende September 179 derartige Sozialleistungen erstmalig beantragt.
Quelle: Stadt Potsdam







